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1. Ein Dokument über die Zulassung des Wasserfahrzeuges wie z.B. einen internationalen Bootsschein ( IBS vom DMYV, DSV oder ADAC),oder ein Flaggenzertifikat. Diese Dokumente gelten als Eigentumsnachweis für das Wasserfahrzeug. Die Zulassung eines Wasserschifffahrtsamtes (WSA-
2. Nachweis einer gültigen Bootshaftpflichtversicherung über mindestens 3,5 Millionen Kuna, also ca. 486.000 Euro für das anzumeldende Wasserfahrzeug sofern dieses über einen Motor mit 15KW und mehr verfügt!
3. Gültiger Sportbootführerschein. Für deutsche Staatsbürger ist dies der Sportbootführerschein See oder der entsprechende Befähigungsnachweis des Staates Kroatien. Der Sportbootführerschein Binnen ist in Kroatien für die Adria nicht gültig.
4. Für Boote mit Kojen / Kajüte über 5m Länge ( = Übernachtungsmöglichkeit) muss eine Kurtaxenvignette (Aufenthaltsgebühr) erworben werden. Beschreibung hierzu unter Pkt. 02.
5. Will ein Bootseigner sein Boot unentgeltlich verleihen, so muss eine von einem kroatischen Notar beglaubigte Vollmacht ausgefertigt werden, dass der Entleiher das Boot unentgeltlich nutzen darf.